Wir Antoni Eberhard Bock von Blassheim der Meister und der Rath der Stadt Strassburg sambt unseren Freunden, den Ein und Zwantzigen, fügen hiemit männiglichen zu wissen, dass obwohlen durch die den 13. Januarii 1665. wohl verfasste und anno 1687. revidirte Gesindes-Ordnung die behörige Vorsehung geschehen, um so wohl der Mägd und anderer Dienstbotten hochgestiegenen Lohn, Ungehorsam, Unfleiss, Untreu, Halssstarrigkeit, Trutzen, Pracht, Hochmuth, Verleumbdung und Verachtung der Herr- und Meisterschafften zu verhinderen ..
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Format: | Book |
Language: | German |
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